Meldung vom 31.10.2022 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing“ i.d.F. vom 05.10.2022 als Satzung beschlossen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde auch der Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 24 geändert. Die Genehmigung hierfür erteilte die höhere Verwaltungsbehörde mit Bescheid vom 26.07.2022.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eine Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Entwurfsunterlagen:
Bebauungsplan SO PV Hubing
Begründung
Eingriffsregelung Bestand
Eingriffsregelung
Naturschutzfachliche Angaben (saP)
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