Meldung vom 03.05.2022 21. März 2022 : Neuregelung der Grundsteuer
ACHTUNG:
Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 im Finanzamt Deggendorf, sowie in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Offenberg zur Verfügung gestellt werden.
21. März 2022: Neuregelung der Grundsteuer
Der Bayerische Landtag hat im November 2021 infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 eine Neuregelung der Grundsteuer durch ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen.
Unter www.grundsteuer.bayern.de stehen umfassende Informationen rund um das Thema der Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird fortlaufend um neue Inhalte aktualisiert und erweitert. So ist geplant, neben FAQs auch detaillierte Videos zur Verfügung zu stellen, die die Erklärungsabgabe erleichtern und unterstützen sollen.
Fragen können in Form einer Chat-Konversation an ein Assistenzsystem (Chatbot) gestellt werden. Hierüber kann rund um die Uhr eine einfache und verständliche Auskunft erfolgen.
Zudem steht eine zentrale Informationshotline unter 089/30700077 für allgemeine Fragen im Hinblick auf die Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Hotline wird in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar sein.
Ab April 2022 erhalten alle Personen ein gesondertes Informationsschreiben der Bayerischen Steuerverwaltung. Durch dieses Schreiben werden allgemeine Informationen zur Erklärungsabgabe aber auch eigentumsspezifische Angaben unmittelbar mitgeteilt.
Besonders hinzuweisen ist auf die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 30. April 2023
Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich.
Falls Sie bereits vorab einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt.
Es gilt die neue Abgabefrist zum 30. April 2023.
Die Abgabe der Erklärung hat gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen, die Verwaltung kann hierzu keine vertieften Auskünfte geben. Die Ausgabe von Vordrucken wird durch die Gemeinde ab dem 01. Juli 2022 zu den gewohnten Öffnungszeiten geschehen.
Informationsschreiben des Bayerischen Landesamt für Steuern
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