Gemeinde Offenberg Gemeinde Offenberg

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zieglstadl“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Meldung vom 21.07.2021 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB / Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Zieglstadl - Logo Homepage.jpg

Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zieglstadl“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan und Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan erfolgte während der Zeit vom 29.10.2020 bis einschließlich 30.11.2020. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, an den Verfahren beteiligt.
 
In seiner Sitzung am 30.06.2021 befasste sich der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg eingehend mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen sind und billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan und Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 30.06.2021.
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan und Begründung mit Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen während der Zeit vom

28.07.2021 bis 10.09.2021

in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
 
Folgende Arten umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Mensch - Informationen zur Änderung der Verkehrssituation
- Informationen zur Erholungsfunktion des Plangebiets
- Stellungnahme der Kreisstraßenverwaltung
- Stellungnahme des Gesundheitsamtes
Tiere und Pflanzen - Informationen zum Erhalt umgebender Grüngürtel
- Artenschutzfachlicher Fachbeitrag (keine Nachweise relevanter Arten)
- Erhalt Quartierbaum
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaftsamt und Forsten
- Stellungnahme Bund Naturschutz
Boden / Wasser - Informationen zur Überbauung und Versiegelung
- Informationen zur Schmutz- und Regenwasserbehandlung
- Stellungnahme der Fachkundigen Stelle Wasserrecht im Landratsamt Deggendorf
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaftsamt und Forsten
- Stellungnahme Bund Naturschutz
- Stellungnahme des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung
Klima / Luft - Informationen zur Auswirkung auf das Lokalklima
Landschaft - Informationen zu Gebäudehöhen und Gebäudedimensionen
- Informationen zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Stellungnahme Bund Naturschutz
Kultur- und Sachgüter - Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege


Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgeben.
 
Parallel zur öffentlichen Auslegung holt die Gemeinde Offenberg die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den Plan-Entwürfen und Begründungen ein (§ 4 Abs. 2 BauGB).
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
 
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 

Entwurfsunterlagen zur Auslegung:
- Bebauungsplan
- Begründung
- Anhang
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Eingegangene Stellungnahmen (Abwägungstabelle)

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bauleitplanung, Bekanntmachungen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.