Meldung vom 29.07.2019 Wasserqualität Gemeindebereich
Wasserhärte
Das in unserem Versorgungsgebiet abgegebene Trinkwasser, wird von der Wasserversorgung Bayer. Wald aus der Talsperre über die TWA Flanitz geliefert:
Bekanntmachung der Gemeinde Offenberg
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) ist am 05.05.2007 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 04.05.2007, S. 600).
Nach § 9 WRMG ist der Wasserhärtebereich an die Abnehmer wie folgt bekannt zu geben:
(°dH = Grad deutscher Härte)
Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4° dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH bis 14° dH)
Härtebereich hart: mehr als 2, 5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Demnach ergeben sich im Versorgungsgebiet der Gemeinde Offenberg folgende Härtebereiche:
Versorgungsgebiet Gemeinde Offenberg:
Das Talsperrenwasser ist dem Härtebereich weich zuzuordnen
Wasserqualität
Wir sorgen mit regelmäßigen Kontrollen dafür, dass Sie das gelieferte Wasser immer bedenkenlos genießen können. Und zwar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Die Trinkwasserverordnung und die Eigenüberwachungsverordnung Bayern legen fest, auf welche Inhaltsstoffe das Trinkwasser untersucht wird. Ständige Untersuchungen zeigen, dass alle bestehenden Grenzwerte weit unterschritten werden.
Wir können allerdings nur die Beschaffenheit des Trinkwassers bis zu den Hausanschlüssen analysieren. Nach der Eigentumsgrenze – dies ist in der Regel die Messeinrichtung – trägt der Hausbesitzer hierfür die Verantwortung.
Offenberg, 29.07.2019
Hans-Jürgen Fischer
1. Bürgermeister
Kategorien: Bürgerinfo