Meldung vom 16.05.2023 Rasenmähen im Gemeindegebiet

Wann darf man Rasenmähen?
Die Mähsaison hat begonnen und gar mancher Nachbar ist in seiner Ruhe gestört. Zum „Rasenmäherlärm“ gibt es lt. Europäischer Richtlinie folgende Regelung:
An Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr dürfen u. a. auch Rasenmäher nicht betrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht länger betrieben werden.
Nachdem es in der Gemeinde Offenberg keine eigene Lärmschutzverordnung gibt, gilt eben, dass der Rasenmäher montags bis samstags jeweils von 07:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends betrieben werden darf.
Wir bitten aber unsere Gemeindebürger zusätzlich in der Mittagszeit von 12:00 – 14:00 Uhr auf das Rasenmähen freiwillig zu verzichten.
Kategorien: Bürgerinfo