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Räum- und Streupflicht

Meldung vom 22.10.2019 Räum- und Streupflicht zur Winterszeit

Räum- und Streupflicht zur Winterszeit: 

Auf den gemeindlichen Straßen sicher durch den Winter, dafür sorgt unsere Bauhofmannschaft. Bei Schnee und Glätte rücken sie um 04:00 Uhr morgens aus, egal ob Sonntag, Feiertag oder Werktag.

Gerade bei starken Schneefällen, gehen bei der Gemeindeverwaltung die Beschwerdeanrufe ein.

Bitte zeigen Sie Verständnis. Die Gemeinde hat den Winterdienst für ca. 50 km Straßen durchzuführen. Zum einen kann die Räumung nicht überall gleichzeitig erfolgen. Zum anderen kann nicht immer auf jede Grundstückseinfahrt bzw. die bereits vom Anlieger geräumten Gehwege Rücksicht genommen werden.

Unsere Bauhofmitarbeiter sind natürlich stets bestrebt unseren Gemeindebürgern ordentliche Verkehrsverhältnisse zu ermöglichen. Bitte sehen Sie hierbei den Nutzen der Allgemeinheit und nicht das Interesse des Einzelnen.

Für die Räum- und Streupflicht des Fußgängerverkehrs sind, wie die Mustersatzung des Freistaates Bayern vorschreibt, die jeweiligen Anlieger verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Anlieger alle Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten haben, und zwar werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 08:00 bis 20:00 Uhr. Gehbahnen sind:

-  die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile (Gehsteige) oder

-  in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straße in der Breite von 1,00 m gemessen von der Grundstücksgrenze aus. Die Anlieger brauchen dabei Schneewälle, die vom gemeindlichen Schneepflug angeschoben werden, in der Regel nicht zu beseitigen, müssen in diesem Fall aber über den Schneewall hinaus, wenn dies zumutbar ist, in der dem Fußgänger dienenden Breite streuen.

Der gemeindliche Bauhof wird zwar, wann immer es geht, die Hauptgehwege räumen und streuen. Die betreffenden Grundstückseigentümer können sich aber darauf nicht verlassen.

Also, liebe Anlieger, denken Sie daran:

Bei Unfällen haftet der räum- und streupflichtige Anlieger!

In diesem Zusammenhang noch eine Bitte an die Autobesitzer:

Stellen Sie während der Räumarbeiten ihr Auto möglichst auf dem eigenen Grundstück ab. Parkende Autos am Straßenrand machen ein ordentliches Schneeräumen unmöglich.

Und noch ein dringender Hinweis:

Bitte lagern Sie Ihren privaten Schnee nicht auf den Grüninseln in Rondells. Dies führt nämlich zu erschwerten Räumarbeiten unserer Räumfahrzeuge. Werfen Sie den Schnee auch nicht auf Straßen und Wege. Wird dadurch ein Unfall verursacht, kann’s teuer werden – für den Schneewerfer!

Für weitere Fragen steht ihnen die Gemeindeverwaltung (Tel. 0991/99808-13) gerne zur Verfügung.

Kategorien: Aktuelle Meldungen

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