Meldung vom 25.08.2022 Bekanntmachung Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Offenberg über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung im Ortsteil Neuhausen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022 beschlossen, zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich des Ortsteiles Neuhausen auf der Grundlage des § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten.
Die mit der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragten Büros - PLANWERK STADTENTWICKLUNG / Dr. Fruhmann & Partner aus Nürnberg wird die Vorbereitenden Untersuchungen durchführen.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Gemeinde Offenberg strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes im Ortsteil Neuhausen an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs des Ortsteils zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist, soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden Beurteilungsgrundlagen hierfür vorliegen.
Es wird auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigter sowie ihre Beauftragten der Gemeinde Offenberg oder dessen Beauftragten gegenüber gemäß § 138 BauGB hingewiesen.
Untersuchungsgebiet >>>
Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bekanntmachungen