Meldung vom 03.07.2023 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 143 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 das Sanierungsgebiet für den Ort Neuhausen, in dem die im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, beschlossen. Hierzu hat der Gemeinderat die „Satzung der Gemeinde Offenberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) erlassen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 143 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.
Die Sanierungssatzung kann in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Sanierungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde Offenberg unter https://www.offenberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB beachtlichen Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Unterlagen:
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