Gemeinde Offenberg Gemeinde Offenberg

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Meldung vom 21.02.2024 Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

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Mit Bescheid vom 25.01.2024 AZ: 1-2024-BL hat das Landratsamt Deggendorf die vom Gemeinderat der Gemeinde Offenberg am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Offenberg genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Offenberg (www.offenberg.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Planunterlagen:
 
Planung Nord
Planung Süd
Legende
Erläuterungsbericht
Zusammenfassende Erklärung

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bauleitplanung, Bekanntmachungen

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