Meldung vom 21.06.2022 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB) / Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss zur vollständigen Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Offenberg wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Heigl Landschaftsarchitektur Stadtplanung, Elsa-Brändström-Str. 3, 94327 Bogen beauftragt.
Anlass der Planung
Die Gemeinde Offenberg verfolgt durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen. Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 1984 und wurde bereits mehrfach geändert (24 Deckblätter). Seitdem sind vielfältige Entwicklungen in Offenberg erfolgt. Maßgeblich für die Gemeindeentwicklung sind zudem geänderte fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungen verschiedener Umweltbelange wie zum Beispiel Hochwasser-, Natur- oder Artenschutz. Es besteht somit ein Bedarf, die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulierten Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung entsprechend der aktuellen Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen fortzuschreiben.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 25.05.2022 dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zugestimmt und die Einstellung in das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.05.2022 gebilligte Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht, jeweils in der Fassung vom 25.05.2022 während der Zeit vom
29.06.2022 bis 31.08.2022 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Offenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.
Entwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung:
- Vorentwurf Flächennutzungsplan (Nordteil)
- Vorentwurf Flächennutzungsplan (Südteil)
- Vorentwurf Flächennutzungsplan (Legende)
- Vorentwurf Erläuterungsbericht
- Standard-Datenbogen besondere Schutzgebiete
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