Meldung vom 28.09.2023 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing West“ beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im westlichen Bereich von Hubing zu schaffen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 26 geändert.
Den Änderungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 26 des Flächennutzungsplanes hat der Gemeinderat ebenfalls in seiner Sitzung am 24.05.2023 gefasst.
Da der Flächennutzungsplan der Gemeinde Offenberg die betroffene Fläche als Landwirtschaftsfläche ausweist und das geplante Vorhaben sich demzufolge nicht aus den getroffenen Darstellungen ableiten lässt, ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes erforderlich. In Anlehnung an die Planungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing West“ sollen die betreffenden Flächen zukünftig als „Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt werden.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.09.2023 gebilligte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.09.2023 sowie der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.09.2023 gebilligte Vorentwurf des Flächennutzungsplan-Deckblattes Nr. 26 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.09.2023 während der Zeit vom
06.10.2023 bis 06.11.2023 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne un-berücksichtig bleiben können, sofern die Gemeinde Offenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Vorentwurfsunterlagen:
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26 - Begründung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing West"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Hubing West" - Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
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