Meldung vom 29.08.2022 Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Bescheid vom 26.07.2022 Nr. 64-2022-BL hat das Landratsamt Deggendorf die von dem Gemeinderat der Gemeinde Offenberg am 25.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 24 der Gemeinde Offenberg (im Bereich Hubing gemäß beiliegendem Lageplan) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Unterlagen:
FNP-Änderung Deckblatt 24
FNP-Änderung Deckblatt 24 - Begründung
FNP-Änderung Deckblatt 24 - Zusammenfassende Erklärung
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