Meldung vom 27.01.2019 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Wolfstein“
Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 22 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Wolfstein“
hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Bescheid vom 09.01.2018 Nr. 40-107-2017-BL hat das Landratsamt Deggendorf die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 22 der Gemeinde Offenberg (für das Gebiet Wolfstein gemäß beiliegendem Lageplan) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Wolfstein II“
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Gewerbegebiet Wolfstein II“ i.d.F. vom 29.11.2017 als Satzung beschlossen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde auch der Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 22 geändert. Die Genehmigung hierfür erteilte die höhere Verwaltungsbehörde mit Bescheid vom 09.01.2018.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eine Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 22
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Bebauungsplan "GE Wolfstein II"
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Zusammenfassende Erklärung
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Unterlagen zur Erweiterung des Gewerbegebiets Wolfstein
Kategorien: Bauleitplanung