Meldung vom 22.06.2022 Veröffentlichung der Bodenrichtwertliste für den Landkreis Deggendorf (Stichtag 01.01.2022) in den Gemeinden
Der für den Bereich des Landkreises Deggendorf gebildete Gutachterausschuss hat die gemeindlichen Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 gemäß § 196 BauGB ermittelt. Diese Richtwerte für baureifes Land wurden in einer Liste zusammengefasst, welche unterteilt ist in die einzelnen Gemeinden und innerhalb der Gemeinden in Bodenrichtwertzonen.
Die für die Gemeinde Offenberg geltenden Bodenrichtwerte und Werte für landwirtschaftliche Flächen liegen in der Zeit
vom 30.06.2022 bis 29.07.2022 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf steht auch außerhalb der einmonatigen Auslegung jedem Bürger für Auskünfte über die Bodenrichtwerte zur Verfügung. Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste dürfen ausschließlich vom Gutachterausschuss erteilt werden; nach Ablauf der Auslegungsfrist ist eine Auskunftserteilung durch die Gemeinde nicht mehr zulässig.
Nach dem Bayerischen Kostenrecht sind die Auskünfte kostenpflichtig.
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