Meldung vom 09.11.2022 Einsichtnahme der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 folgende Satzung beschlossen:
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung - HStS)
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Satzung kann in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, 94560 Offenberg, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
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