Meldung vom 12.03.2021 Befüllung und Entleerung von Swimmingpools

Befüllung:
Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in der Gemeinde Offenberg mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über den Hausanschluss. Die Abrechnung erfolgt somit im Rahmen der regulären Gebührenabrechnung.
Entleerung:
Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich bei Wasser aus Schwimmbädern aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde. Dies könnte, bei Einleitung in den Untergrund, das Oberflächen-bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und ggf. als Gewässerverunreinigung i. S. d.§ 324 Strafgesetzbuch geahndet werden. Aus diesem Grund wird automatisch auch die Abwassergebühr in Rechnung gestellt.
gez. Hans-Jürgen Fischer
1. Bürgermeister
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