Gemeinde Offenberg Gemeinde Offenberg

Befüllung und Entleerung von Swimmingpools

Meldung vom 12.03.2021 Befüllung und Entleerung von Swimmingpools

Poolbefüllung.png

Befüllung:

Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in der Gemeinde Offenberg mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz über den Hausanschluss. Die Abrechnung erfolgt somit im Rahmen der regulären Gebührenabrechnung.

Entleerung:

Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich bei Wasser aus Schwimmbädern aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde. Dies könnte, bei Einleitung in den Untergrund, das Oberflächen-bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und ggf. als Gewässerverunreinigung i. S. d.§ 324 Strafgesetzbuch geahndet werden. Aus diesem Grund wird automatisch auch die Abwassergebühr in Rechnung gestellt.

gez. Hans-Jürgen Fischer
1. Bürgermeister

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bürgerinfo

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.