Meldung vom 01.04.2026 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB / Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „WA An der Egger Straße II“ beschlossen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zu schaffen.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.02.2026 gebilligte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.02.2026 während der Zeit vom
13.04.2026 bis 12.05.2026 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
In dieser Zeit hat jedermann die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtig bleiben können, sofern die Gemeinde Offenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Vorentwurfsunterlagen:
Bebauungsplan "WA An der Egger Straße II"
Bebauungsplan "WA An der Egger Straße II" - Begründung
Bebauungsplan "WA An der Egger Straße II" - Eingriffsregelung Bestand
Bebauungsplan "WA An der Egger Straße II" - Eingriffsermittlung
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Gemeinde Offenberg