Meldung vom 06.12.2021 Bevorratungsbeschluss vom 24.11.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2021 einstimmig nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Offenberg vom 20.11.1996, in der Folge der Änderungssatzungen vom 28.10.2003, 22.03.2006 und 22.01.2009 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 10 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2022) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.
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