Meldung vom 05.08.2025 Hochwasserschutz Polder Offenberg/Metten
B E K A N N T M A C H U N G
Wassergesetze; Hochwasserschutz Polder Offenberg/Metten
Bauabschnitt 02 nördlich der Autobahn BAB 3
Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 04.08.2025, Nr. 41-6414.02 Ba, wurde der Plan des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, den nördlich der Autobahn BAB 3 liegenden Rückstaudeich im Gemeindegebiet Offenberg auf den Schutzgrad HQ 100 auszubauen, festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen Plänen liegt in der Zeit vom 08.08.2025 bis 21.08.2025 in der Gemeinde Offenberg auf und kann dort während der Sprechzeiten bzw. allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Der Bescheid und die Planunterlagen können auch beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf, Zimmer-Nr. 210/II. OG, eingesehen werden.
Des Weiteren können die oben aufgeführten Unterlagen auch auf den Internetseiten der Gemeinde Offenberg und des Landkreises Deggendorf unter www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid den übrigen Betroffenen mit dem Ende dieser Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
Der Beschluss kann nach der öffentlichen Auslegung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfirst von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben beim Landratsamt Deggendorf schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Bekanntmachung
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Gemeinde Offenberg