Meldung vom 22.08.2024 Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB / Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner Sitzung am 31.07.2024 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „GE Wolfstein II“ durch das Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern:
Der Änderungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung billigte der Gemeinderat den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 mit Begründung in der vorliegenden Fassung vom 31.07.2024. Es wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
29.08.2024 bis 30.09.2024 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Entwurfsunterlagen:
Bekanntmachungstext
Entwurf Deckblatt Nr. 1
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Gemeinde Offenberg