Meldung vom 11.02.2026 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die jeweiligen Entwürfe mit Begründung werden in der Zeit vom
19.02.2026 bis 18.03.2026 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Alternativ können sie hier eingesehen werden:
Entwurfsunterlagen:
Bekanntmachung Auslegung
Einbeziehungssatzung Buchberg Süd - Planung / Begründung
Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bauleitplanung, Bekanntmachungen
Gemeinde Offenberg