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Bekanntmachung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald

Meldung vom 21.05.2024 Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)

Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald in der Fassung vom 17. Januar 2006 (RABl. Nr. 3/2006), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2024 (RABl. Nr. 7/2024).

Der Bezirk Niederbayern, für den die Regierung von Niederbayern in Amtshilfe tätig ist, beabsichtigt, gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4, § 22 Abs. 2 und § 26 BNatSchG i.V.m. Art.12 Abs. 1 Satz 1 und Art. 52 BayNatSchG, die oben genannte Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern.

Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll die Realisierung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes auf naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen erleichtert werden.

Der Entwurf der Verordnung und erläuternden Unterlagen liegt in der Zeit
 
vom 19.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
 
während der allgemeinen Dienststunden/jeweils Montag bis Donnerstag

(vormittag) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(nachmittags) von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Donnerstags bis 18.00 Uhr) und
am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

bei der Gemeinde in Neuhausen, Rathausplatz 1, 94560 Offenberg, Zimmer 7, öffentlich zur Einsicht aus.

Sämtliche Auslegungsunterlagen können ab 19.06.2024 auch unter https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/ auf der Startseite unter „IM FOKUS“ digital eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Offenberg oder der Regierung von Niederbayern (Tel. 0871-808-1805, Zi.Nr. 120 U, christian.santl@reg-nb.bayern.de) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 26 BNatSchG, Art. 52 BayNatSchG und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationspflichten die eben­falls öffentlich ausliegen.

Die Regierung von Niederbayern verarbeitet auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. in Verbindung mit § 26 BNatSchG, Art. 52 und 55 BayNatSchG und dem BayDSG die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Änderungsverfahren zur Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bayerischer Wald“ erhobenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Verordnungsverfahrens. Die Erhebung personenbezogener Daten dient dazu vorgebrachte Bedenken / Anregungen / Äußerungen zu überprüfen und zu bewerten. Die personenbezogenen Daten werden hierzu ggf. an beteiligte Behörden oder Sachverständige herausgegeben. Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung des Verordnungsverfahrens erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutzerklärung - Regierung von Niederbayern

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Bekanntmachungen

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