Meldung vom 28.04.2023 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept und Vorbereitende Untersuchungen / Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Offenberg hat in den vergangenen Jahren das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen erstellen lassen. Mit der Durchführung wurden die Büros PLANWERK Stadtentwicklung in Nürnberg und Dr. Fruhmann & Partner Beratungsgesellschaft mbH in Parsberg beauftragt.
Der Gemeinderat von Offenberg hat am 23.03.2023 den Berichtsentwurf zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen, in der Fassung vom 20.04.2023 werden
vom 08.05.2023 bis 09.06.2023 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Entwurfsunterlagen:
ISEK - Bericht
ISEK - Bericht Anhang
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