Meldung vom 14.02.2023 Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB - Bekanntmachung zur Auslegung der Planungsentwürfe

Der Gemeinderat der Gemeinde Offenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „GE Gewerbepark Praml Bau“ in Neuhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.01.2023.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungen geordnet werden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom
21.02.2023 bis 24.03.2023 |
in der Gemeindeverwaltung, Neuhausen, Rathausplatz 1, Zi.Nr. 7 (EG) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieser Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Entwurfsunterlagen:
Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
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